Willkommen bei den Notaren
Dr. Stefan Zimmermann und Dr. Andreas Bürger

Wir beraten und beurkunden insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie im Familien- und Erbrecht, stehen Ihnen aber selbstverständlich auch in allen sonstigen Bereichen der notariellen Tätigkeit gerne zur Verfügung. Wir legen Wert auf eine umfassende und praxisnahe Beratung und helfen Ihnen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über


  • unsere Sozietät
  • unsere Tätigkeitsbereiche
  • die Notare und Mitarbeiter.


Außerdem geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten einen ersten Überblick über besonders wichtige Bereiche der notariellen Tätigkeit und beantworten häufig gestellte Fragen. Natürlich können diese Hinweise eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne stehen wir Ihnen hierzu - selbstverständlich auch telefonisch - zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Rubrik Aktuelles.

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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    Offenbarungspflichten beim Immobilienkaufvertrag

    Der Verkäufer muss den Käufer auf eine ihm bekannte Asbestbelastung hinweisen.
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