Unternehmensnachfolge
Eine rechtzeitige Befassung mit dem Thema Unternehmensnachfolge ist für den Bestand eines Unternehmens von existentieller Bedeutung. Eine frühzeitig und umfassend geplante Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand des Betriebes und die Versorgung des Unternehmers und seiner Familie.
Die Unternehmensnachfolge berührt neben unternehmerischen und finanziellen Fragen in erster Linie steuerliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Bereiche. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und ggf. Ihrem Rechtsanwalt oder Unternehmensberater gilt es, ein Vertragswerk zu erarbeiten, das eine reibungslose Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation ermöglicht.
Die Übertragung kann als Kauf oder Schenkung ausgestaltet sein; gegebenenfalls kann sich der Unternehmer den Widerruf der Übertragung (etwa bei Nichtbewährung des Nachfolgers) und eine Beteiligung an zukünftigen Erträgen für sich und ggf. enge Familienmitglieder vorbehalten.
Wichtig: Unternehmertestament
Als Unternehmer dürfen Sie nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch für den Fall des plötzlichen Versterbens Vorsorge getroffen werden. Gerade in diesem Fall kann das Fehlen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens und zugleich den wirtschaftlichen Ruin der Familie bedeuten.
Sofern die Unternehmensnachfolge in der Familie stattfinden soll, sollte im Regelfall das Testament des Unternehmers so ausgestaltet werden, dass dem Nachfolger das Unternehmen bzw. die Unternehmensmehrheit zugewendet wird. Gegebenenfalls kann ein Ausgleich für die übrigen Angehörigen vorgesehen werden. Fällt der Betrieb nämlich bei Fehlen einer entsprechenden Regelung an eine - eventuell zerstrittene - Erbengemeinschaft, droht die Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Sofern die Gefahr besteht, dass der vorgesehene Nachfolger zum Zeitpunkt des Erbfalles für die Unternehmensführung noch zu unerfahren ist, können Sie als Unternehmer durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Benennung eines sachkundigen Testamentsvollstreckers Abhilfe schaffen.
Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. Denn oftmals ist eine im Einzelfall schwierige Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.
