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Unternehmen

Bei der Gründung und Führung eines Unternehmens stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen. Die Nichtbeachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz deshalb zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten aber auch zu Dokumentationszwecken die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor.

Wir betreuen Unternehmer bei der Gründung des Unternehmens und bei fast allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben, beispielsweise bei Satzungsänderungen wie Sitzverlegungen oder Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und Spaltungen, Anteilsabtretungen und natürlich auch bei der Auflösung und Liquidation. Gerne arbeiten wir mit den Rechtsabteilungen der Gesellschaften oder mit den die Gesellschaft betreuenden Rechtsanwälten oder Steuerberatern zusammen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechtes umfasst die notarielle Beratungs- und Beurkundungstätigkeit vor allem folgende Rechtsformen:

 


Schwerpunkte der notariellen Beratungstätigkeit bilden neben der Unternehmensgründung:

 

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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    Offenbarungspflichten beim Immobilienkaufvertrag

    Der Verkäufer muss den Käufer auf eine ihm bekannte Asbestbelastung hinweisen.
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