Übertragungsvertrag
Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits unter Lebenden übertragen, d.h. verschenkt werden. Dabei kommt vor allem der Überlassung von Grundbesitz an Ehegatten oder Kinder eine große praktische Bedeutung zu.
Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch Schenkung oder durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist grundsätzlich, dass dem Veräußerer der Gegenstand entzogen wird. Allerdings kann sich der Veräußerer vorbehalten, das übertragene Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bei der Übertragung gewisse Rechte an dem Gegenstand vorzubehalten. So kann der Veräußerer etwa den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht oder auch ein Wohnungsrecht behalten. Grundsätzlich bietet die Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Vorteile:
- Pflichtteilsansprüche von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen minimiert werden.
- Schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der Übertragungsvorgänge mehrfach ausgenutzt werden.
- Die lebzeitige Übertragung auf eines von mehreren Kindern bietet die Möglichkeit, auch die Kinder, die etwa keinen Grundbesitz erhalten, an der Übertragung teilnehmen zu lassen und diesen ggf. andere Vermögenswerte – etwa Geldbeträge – zukommen zu lassen. Hierdurch kann möglicher Streit zwischen den Kindern als späteren Erben von vorneherein vermieden werden; der „Familienfriede“ ist gesichert.
- Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kinder kann diesen die Begründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert werden.
- Die Versorgung des Veräußerers kann im Rahmen des Übertragungsvertrages sichergestellt werden (etwa durch die Vereinbarung eines Nießbrauchrechtes, einer Rente oder anderen Geldzahlungen oder - in der Praxis inzwischen selten - durch die Verpflichtung des Beschenkten zu Pflegedienstleistungen).
Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
