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Scheidungsfolgenvereinbarungen

Bei einer Scheidung müssen die Eheleute nicht nur die persönlichen Belastungen der Trennung verkraften, sondern sich mit einer Vielzahl von steuerlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Es lohnt sich dabei in jeder Hinsicht der Versuch, seine Emotionen in den Griff zu bekommen und durch einen notariellen Scheidungsfolgenvertrag eine sachliche und einvernehmliche Trennung zu erreichen. Ein gemeinsames Verhandlungsergebnis ist Ausdruck gegenseitigen Respekts und wird erfahrungsgemäß von den Ehepartnern besser akzeptiert als ein gerichtliches Urteil.

Zudem kann das Familiengericht bei Vorliegen einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist.

Im Zusammenhang mit dem möglichen Abschluss eines Scheidungsfolgenvertrages klärt Sie der Notar nicht nur über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Altersversorgung auf. Er erläutert Ihnen zudem die Folgen der Scheidung im Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame Kinder sowie die erbrechtlichen Folgen und erarbeitet für Sie passende Regelungsmöglichkeiten.

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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