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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie kann selbst Verträge abschließen und im Rechtsverkehr auftreten. Die Gesellschafter sind als Inhaber der Anteile an der GmbH beteiligt, ihnen steht der Gewinn aus der Geschäftstätigkeit zu. Der besondere Vorteil der Rechtsform der GmbH ist die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter: Diese haften für Schulden der Gesellschaft grundsätzlich nicht persönlich. Stattdessen haftet nur das Vermögen der GmbH.


Die Geschäfte der GmbH werden von einem oder mehreren Geschäftsführern erledigt, die nicht zwingend Gesellschafter der GmbH sein müssen. Die Gründung einer GmbH ist zum Schutz ihrer Gläubiger an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Gesellschaftsvertrag muss bestimmte Angaben enthalten und notariell beurkundet werden. Die Gründer müssen gemeinsam ein Stammkapital von mindestens € 25.000,00 aufbringen, wovon jedoch nur mindestens € 12.500 sofort einzuzahlen sind.

 

Die neuere Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) stellt lediglich eine Unterform der GmbH dar. Die Besonderheit ist hier, dass das Stammkapital nur 1 Euro betragen muss und ein Vierteil des jährlichen Jahresüberschusses in die Rücklagen einzustellen ist.

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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    Offenbarungspflichten beim Immobilienkaufvertrag

    Der Verkäufer muss den Käufer auf eine ihm bekannte Asbestbelastung hinweisen.
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