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Familie

Im Bereich des Familienrechtes umfasst unsere Beratungstätigkeit schwerpunktmäßig den Abschluss von Eheverträgen. Häufig werden solche Verträge vor oder nach Eheschließung geschlossen, um die Vermögensverteilung im Scheidungsfall und die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Unterhaltsfragen verbindlich festzulegen. Für alle Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, empfiehlt sich der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages, um Fragen des Zusammenlebens zu regeln, vor allem aber, um mögliche ungewollte Rechtsfolgen einer Trennung zu vermeiden.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt im Bereich des Familienrechtes bildet der Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit dem Ehepartner im Vorfeld einer Scheidung einvernehmlich bestimmen, wie das in der Ehe erworbene Vermögen verteilt wird und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist. In solchen Verträgen lassen sich auch Regelungen zum Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, zur Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Grundbesitz, und zur Verteilung des Hausrates treffen.

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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    Offenbarungspflichten beim Immobilienkaufvertrag

    Der Verkäufer muss den Käufer auf eine ihm bekannte Asbestbelastung hinweisen.
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