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Anfahrt und Wegbeschreibung

Anfahrtsbeschreibung-zimmermann-und-buerger


Adresse

Kaiser-Wilhelm-Ring 30-32
50672 Köln


Wegbeschreibung für Anfahrt

Auto
Parken
U-Bahn
weitere Hilfen


Anfahrt mit dem Auto Von A57

Ausfahrt Zentrum
Nach der 1. Ampel und der Unterführung links halten und weiter der Hauptstraße folgen
Nach dem Rechtsknick an der Kreuzung rechts auf den Hansaring
Nach 200m mündet der Hansaring in den Kaiser-Wilhelm-Ring
Parkhinweise beachten


Von A4

Ausfahrt Köln-Deutz
Über die Deutzer Brücke zum Neumarkt
Nach dem Neumarkt 2. Möglichkeit rechts auf den Hohenzollernring
150m nach der großen Kreuzung (Friesenplatz) mündet der Hohenzollernring in den Kaiser-Wilhelm-Ring.
Parkhinweise beachten


Von dem Autobahnkreuz Köln-Süd

Ausfahrt Bayenthal
Am Kreisverkehr geradeaus auf die Bonner Straße
Am Chlodwigplatz (Kreisverkehr) links auf die Kölner Ringe (Karolingerring)
Sie passieren folgende Plätze: Barbarossaplatz, Zülpicher Platz, Rudolfplatz, Friesenplatz
150m nach dem Friesenplatz ist der Kaiser-Wilhelm-Ring erreicht.
Parkhinweise beachten


Parken

Das Parkhaus Kaiser-Wilhelm-Ring (unter dem Ring gelegen), befindet sich direkt am Notariat. Die Einfahrten sind auf der Karte eingezeichnet. Der Aufgang Teichbrücke ist unmittelbar am Notariat gelegen.


U-Bahn

Die Haltestelle Christophstr./Mediapark liegt, wie auf der Karte zu sehen, ca. 50m von dem Notariat entfernt. Sie ist mit den Linien 6, 15, 17 und 19 erreichbar. Für genauere Information verweisen wir auf die Fahrplanauskunft der Kölner Verkehrsbetriebe - KVB.


Weitere Hilfe

Um einen detaillierteren Stadtplan zu erhalten, besuchen Sie www.stadtplan.de.
Wenn Sie eine individuelle Wegbeschreibung vorziehen, besuchen Sie www.map24.de.
Des weiteren stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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    Offenbarungspflichten beim Immobilienkaufvertrag

    Der Verkäufer muss den Käufer auf eine ihm bekannte Asbestbelastung hinweisen.
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