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Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.

Freiberufliche Praxis ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs mit vollem Wert zu berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch der „Goodwill“ einer freiberuflichen Praxis als Zugewinn während der Ehe in den Zugewinnausgleich fällt und somit ein Ausgleich an den Ehegatten bei der Scheidung erfolgen muss.

Zum 01.10.: Grunderwerbsteuererhöhung auf 5 %

Die Grunderwerbsteuer wird zum 01.10.2011 von 3,5 % auf 5 % erhöht. Damit erhöht auch Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer, nachdem Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt eine ähnliche Erhöhung bereits umgesetzt haben.

Schenkung einer Eigentumswohnung der Eltern an ein minderjähriges Kind - Bestellung eines Ergänzungspflegers stets erforderlich

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der Erwerb einer Eigentumswohnung für einen Minderjährigen stets rechtlich nachteilig und bedarf daher der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (regelmäßig der Eltern). Ist der gesetzliche Vertreter selbst der Schenker, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, welcher das minderjährige Kind vertritt.

Lebensversicherungen werden bei Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt

Enterbte Angehörige können künftig einen höheren Pflichtteilsanspruch geltend machen, wenn der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Der BGH hat entschieden, dass die Lebensversicherung mit ihrem Wert in der Sekunde des Todes im Vermögen des Erblassers berücksichtigt werden muss.

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