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Aktiengesellschaft

Wie die GmbH ist auch die Aktiengesellschaft eine juristische Person, kann also selbst (vertreten durch den Vorstand) Verträge abschließen und Verbindlichkeiten begründen. Auch hier ist die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt; die Aktionäre haften nicht persönlich.


Im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag der GmbH, der sehr flexibel gestaltet werden kann, gibt das Gesetz für die Satzung der AG strenge Vorgaben vor. Auch sind die sonstigen formalen Erfordernissen insbesondere für die Abhaltung einer Hauptversammlung weitaus strenger als bei der GmbH, was zu einem teils erheblichen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand führt. Gerne beraten wir Sie, ob die Aktiengesellschaft die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen ist und begleiten Sie bei der Gründung der Aktiengesellschaft. Ebenso betreuen wir das gesellschaftliche Leben der Gesellschaft, unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen und übernehmen die Protokollierung derselben einschließlich der zugehörigen Handelsregisteranmeldungen.

Bei großen Publikumsaktiengesellschaften gewährleistet eine frühe und enge Zusammenarbeit von Notar, beteiligten Rechtsanwälten und professionellen Hauptversammlungsdienstleistern einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf der Hauptversammlung.

AKTUELLES

    Kein gutgläubiger Erwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Geschäftsanteils

    Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die im Handels-register aufgenommene Liste der Gesellschafter keine Aussage darüber trifft, ob über einen Geschäftsanteil bereits eine Verfügung getroffen wurde, insbesondere ein Kauf-vertrag geschlossen wurde. Dementsprechend kann sich ein Käufer eines Geschäftsan-teils nicht auf die Richtigkeit der Liste berufen, wenn der Verkäufer den betreffenden Geschäftsanteil bereits vorher an einen Dritten abgetreten hatte.
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    Offenbarungspflichten beim Immobilienkaufvertrag

    Der Verkäufer muss den Käufer auf eine ihm bekannte Asbestbelastung hinweisen.
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