Willkommen bei den Notaren
Dr. Stefan Zimmermann und Dr. Andreas Bürger

Wir beraten und beurkunden insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie im Familien- und Erbrecht, stehen Ihnen aber selbstverständlich auch in allen sonstigen Bereichen der notariellen Tätigkeit gerne zur Verfügung. Wir legen Wert auf eine umfassende und praxisnahe Beratung und helfen Ihnen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über


  • unsere Sozietät
  • unsere Tätigkeitsbereiche
  • die Notare und Mitarbeiter.


Außerdem geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten einen ersten Überblick über besonders wichtige Bereiche der notariellen Tätigkeit und beantworten häufig gestellte Fragen. Natürlich können diese Hinweise eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne stehen wir Ihnen hierzu - selbstverständlich auch telefonisch - zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Rubrik Aktuelles.

AKTUELLES

    LG Köln: Die Eintragung eines Widerspruchs in der Gesellschafterliste bei bedingter Geschäftsanteilsübertragung ist zulässig

    Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss geurteilt, dass bei einer aufschiebend bedingten Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils ein Widerspruch in die Gesellschafterliste eingetragen werden kann, um das Risiko eines gutgläubigen Zwischenerwerbs eines Dritten auszuschließen.
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    Wohnungseigentümergemeinschaft kann selbst Eigentum erwerben

    Das OLG Hamm hat in zwei aktuellen Entscheidungen bestätigt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Eigentum an einer Wohnung in ihrer Anlage aber auch an anderen Grundstücken erwerben kann. Die Gemeinschaft wird dabei durch den Verwalter vertreten, der aufgrund eines Beschlusses der Gemeinschaft tätig werden kann. Praktische Bedeutung hat diese Entscheidung im Hinblick auf Hausmeister- oder Gästewohnungen.
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